Praxis Sonnenhaus e.V.

Frühförderung, Heilpädagogik, Beratung, Inklusion

Büro 07229-6239602

( Dienstags 8.00 – 11.00 Uhr) Mobil 0173 9075628

Kostenübernahme

Heilpädagogische Frühförderung im Einzelsetting / Gruppensetting für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, kann nach Antragsstellung durch die Eingliederungshilfe übernommen werden,
dies auf Basis der § 113 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 79 SGB IX.

Dafür ist laut Gesetzgeber zuvor eine Diagnostik in einer interdisziplinären Frühförderstelle notwendig, diese zur Erstellung eines Förder- und Behandlungsplanes.

Gerne beraten wir Sie bei den notwendigen Schritten zur Antragstellung und Diagnostik!

Alle angebotenen Leistungen können auch privat finanziert werden, bitte fragen Sie einfach nach!

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